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   BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 81/90   

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BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 81/90 (https://dejure.org/1991,9500)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1991 - AnwZ (B) 81/90 (https://dejure.org/1991,9500)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 81/90 (https://dejure.org/1991,9500)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.1988 - AnwZ (B) 48/87

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 81/90
    Bei der Prüfung, ob das der Fall ist, muß stets das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung abgewogen werden gegen das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Reinhaltung des Anwaltsstandes (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluß vom 8. Februar 1988 - AnwZ (B) 48/87).
  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 34/92

    Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft bei strafbarem Fehlverhalten

    Bei der Prüfung, ob das der Fall ist, muß stets das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Reinhaltung des Anwaltsstandes gegen das Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung abgewogen werden (Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 81/90).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92

    Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgund eines Verbrechens wegen

    Das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung und das durch das Berufsrecht geschützte Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes sind gegeneinander abzuwägen (st. Rspr., z.B. Senatsbeschlüsse vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 34/92, vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 61/91 = BRAK 1992, 106; vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 81/90, Verfassungsbeschw.
  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 31/92

    Sperrfrist - Notarrecht - Ernennung - Gebührenüberhebung

    Bei der Prüfung, ob dies der Fall ist, muß stets das berechtigte Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Wiedereingliederung gegen das Interesse der Öffentlichkeit, eine Gefährdung der Rechtssuchenden zu vermeiden, abgewogen werten (BGH, Beschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 81/90; BVerfGE 66, 337, 361).
  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 53/92

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft auf Grund einer Bestrafung wegen

    Bei der Prüfung, ob das der Fall ist, muß stets das Interesse der Öffentlichkeit, insbesondere der Rechtsuchenden, an der Integrität des Anwaltsstandes gegen das Interesse des Bewerbers nach beruflicher und sozialer Eingliederung abgewogen werden (Senatsbeschluß vom 25. März 1991 - AnwZ (B) 81/90).
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